Beitrag für die ordentliche Vereinstätigkeit und für außerordentliche Investitionen

Information bezüglich Ansuchen eines Beitrages für die ordentliche Vereinstätigkeit und für außerordentliche Investitionen

Veröffentlichungsdatum:

28.01.2026

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1 Minute

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Information bezüglich Ansuchen eines Beitrages für die ordentliche Vereinstätigkeit und für außerordentliche Investitionen


Die Gemeinde Freienfeld informiert, dass die Gesuche um Gewährung eines Beitrages für die ordentliche Tätigkeit und für außerordentliche Investitionen der Vereine innerhalb 31. März eines jeden Jahres im Protokollamt dieser Gemeinde abgegeben oder an die PEC-Adresse freienfeld.campoditrens@legalmail.it gesendet werden können.

Wir bitten, die Gesuche innerhalb der vorgegebenen Frist einzureichen, damit sie auch berücksichtigt werden können.

Ebenfalls bitten wir Sie, nur dann um einen ordentlichen Beitrag bzw. um einen Beitrag für außerordentliche Investitionen anzusuchen, falls sie diesen auch wirklich benötigen. Wir möchten keinen Verein in seiner Tätigkeit einschränken, müssen jedoch stärker die finanzielle Situation der Vereine in den Blick nehmen, um die zur Verfügung stehenden Mittel besser zu verteilen.

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Zuletzt aktualisiert: 06.02.2026, 08:25 Uhr

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