Zuweisung von Gästebetten

Gastgewerbliche Betriebe und nicht gastgewerbliche Betriebe (private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen und Beherbergung im Rahmen des Urlaub auf dem Bauernhof) können bei der Gemeinde um die Erhöhung der in der Erlaubnis oder in der Tätigkeitsmeldung/Tätigkeitsbeginnmeldung angeführten Gästebettenanzahl ansuchen bzw. diese melden.

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Veröffentlichungsdatum

17.11.2023

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Veröffentlichungsdatum

17.11.2023

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Zuletzt aktualisiert: 13.11.2024, 14:54 Uhr

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