In den Grundschulen von Mauls, Stilfes und Trens wird für das Schuljahr 2023/2024 der Schulausspeisungsdienst im Sinne des Landesgesetzes vom 31.08.1975, Nr. 7 übernommen.
- Es werden keine Einkommensgrenzen für die Inanspruchnahme des Dienstes festgelegt.
- Der Beitrag zu Lasten der Eltern wird mit 3,50 Euro pro Mahlzeit und Schüler festgelegt.
- Die Gemeinde wird den Benutzern die Rechnungen lautend auf ihren Namen ausstellen